AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Monika Chalupa Photography (nachfolgend Fotograf genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
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“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf Usb-Stick, Fachabzüge, Downloaddateien usw.)
I. Urheberrecht
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Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Das Downloaden ,Vervielfältigen oder Abfotografieren der unbezahlten Fotodateien aus der Auswahlgalerie ist verboten !!! Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Urheberrechte. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Geld- oder im schlimmsten Fall Haftstrafen nach sich ziehen. Im Fall einer Urheberrechtsverletzung ist eine Strafe von 300 € pro Datei an den Fotografen abzuleisten. Bei Nichtfolgeleistung wird ein Fachanwalt für Urheberrechtsverletzung beauftragt, die zusätzlichen Kosten hierfür liegen beim Schuldner.
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Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte hierfür übertragen worden sind.
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Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen.
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Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
II. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
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Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
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Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
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Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
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Fällige Rechnungen sind sofort und innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 (in Worten: Einundzwanzig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
III. Stornierung & Terminverschiebung
1. Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, dann hat sie das
Recht ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % des 1. Paketes in Rechnung zu stellen.
2. Kommt es Seitens des Kunden in den letzten 5 Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich
die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % des Paket I zu berechnen bzw. 75 % beiAbsage in den letzten 3 Tagen des Fototermins. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen oder mündlichen
Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
3. Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht
wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu
nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 50,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
4. Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes
Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per
E-Mail frühzeitig in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von
Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
IV. Haftung
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Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Der Fotograf verwahrt die JPG-Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
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Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
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Die Zusendung und Rücksendung von Dateien erfolgt auf Kosten (wenn nicht im Paket enthalten) und Gefahr des Auftraggebers.
V. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VI. Bildbearbeitung
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Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
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Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung ist nicht erlaubt, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist, oder sich vom Fotografen ein Duplikat mit kleinem Wasserzeichen ausstellen lässt.
VII. Lieferzeiten und Reklamation
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Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen max. 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 4 -max. 5 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
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Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
VIII. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.